Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen und Kundeninformationen


Geltungsbereich und Vertragspartner


(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jennys Federwiegenverleih (nachfolgend Vermieter) gelten für alle Mietverträge, die der Mieter über die Website www.federwiege-mieten.com oder direkt mit Jennys Federwiegenverleih abschließt. Sie gelten für alle Lieferungen an Verbraucher gemäß § 13 BGB (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).


(2) Der Mietvertrag kommt zustande mit:

Jennys Federwiegenverleih Jennifer Jürgens An der Norderbäke 34 26689 Apen

Tel.: 01573 5200930 E-Mail: federwiegen.mieten@gmail.com


(3) Vertragssprache ist deutsch.


Angebot und Vertragsabschluss


(1) Die Darstellung der Produkte auf https://www.federwiege-mieten.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten explizit etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer sind vorbehalten.


(2) Sie können ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages schriftlich, per E-Mail oder über das auf der Website integrierte Formular abgeben.


(3) Ihr Angebot wird bei Verfügbarkeit des Produkts von dem Vermieter per E-Mail angenommen.


(4) Nach Eingang der Zahlung des Mietbetrages auf die angegebene Bankverbindung von Jennys Federwiegenverleih werden die Mietartikel versendet, geliefert oder von Ihnen abgeholt.


(5) Ihre Bestelldaten und diese Allgemeinen Mietbedingungen werden auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen, speichern und ausdrucken. Sie erhalten alle relevanten Daten zu Ihrer Bestellung per E-Mail von uns.


Lieferung und Versandkosten


(1) Wir liefern innerhalb Deutschlands mit DHL. Die Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und richten sich nach dem Gewicht und der Art des Produkts. Eine Übersicht über die Versandkosten finden Sie auf unserer Website unter Versandkosten.


(2) Der Kunde trägt die Kosten für den Rückversand.


(3) Wir liefern die Ware an die von Ihnen angegebene Rechnungs- oder Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 2-4 Werktage. Wenn Sie die Ware selbst abholen möchten, informieren wir Sie darüber, dass die Ware zur Abholung bereitsteht. In diesem Fall fallen keine Versandkosten an.


(4) Wenn Sie in Annahmeverzug geraten oder Ihre Mitwirkungspflichten verletzen, sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen.


Miete, Mietzeit und Kaution

(1) Die Mietzeit Beginnt mit dem Erhalt der Mietsache. Sofern die gelieferte Mietsache offensichtliche Mängel (Material oder Herstellungsfehler, Transportschäden) aufweist, bitten wir Sie, uns diese Mängel sofort innerhalb von 24 Std. nach Erhalt der Mietsache anzuzeigen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Er ist nicht berechtigt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen, Teile der Mietsache zu entfernen oder die Mietsache zweckentfremdet zu gebrauchen. Er hat sich bei Übernahme der Mietsache und des Zubehörs von deren einwandfreien Zustand, richtige Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Mängel der Mietsache sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Mietzeit endet mit dem Erhalt der Mietsache beim Vermieter, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache zum vertraglich vorgesehenen Rückgabetermin an die Adresse von Jennys Federwiegenverleih zurückzugeben bzw. auf eigene Kosten zurückzusenden (vertraglich vereinbarter Rückgabetermin entspricht Empfangsdatum).

(4) Wird die Mietsache bei/nach Beendigung durch Kündigung unsererseits nicht zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete zu zahlen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit durch Kündigung unsererseits fort, so gilt das Mietverhältnis nicht stillschweigend als verlängert (§ 545 BGB findet keine Anwendung).

(5) Außerdem hat der Mieter jeden Schaden zu ersetzen, der Jennys Federwiegenverleih durch die nicht rechtzeitige Rückgabe der Mietsache entstanden ist.

(6) Der Mieter ist nicht berechtigt, die gemietete Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

(7) Der Mietpreis ist in Euro zu entrichten. Alle Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die angegebene Miete bezieht sich auf den Kalendertag. Liefertag und Abholungstag gelten jeweils als voller Leistungstag. Die Miete ist im Voraus, spätestens zum Mietbeginn fällig.

(8) Der Mieter stellt den Vermieter während der Mietzeit von allen Risiken aus der Mietsache – insbesondere Schäden Dritter durch etwaige Störungen durch unsachgemäße Handhabung oder den Ausfall der gemieteten Ware frei.

(9) Wir erlauben uns, zusätzlich zur Miete eine Kaution vom Mieter zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter im Vorwege mitgeteilt. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Die Kaution dient der Begleichung evtl. entstehender Nachforderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter bei verspäteter Rückgabe oder Beschädigungen an der Mietsache. Überschreiten die Nachforderungen die Höhe der Kaution, wird der Restbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt. Unterschreiten die Nachforderungen die Höhe der Kaution, wird der Restbetrag zurückerstattet.


Zahlungsbedingungen

(1) Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

Überweisung: Mit der Rechnung erhalten Sie unsere Bankverbindung. Überweisen Sie die Miete einfach von Ihrem Bankkonto. Nach Zahlungseingang liefern wir die Mietsache.

PayPal: Nach Zahlungseingang liefern wir die Mietsache.


Pflichten des Mieters

(1) Der Entleiher benutzt den Leihgegenstand ausschließlich für sein Baby zur Beruhigung und zum Schlafen. Die swing2sleep ist keine Schaukel und kein Spiel- oder Turngerät!

(2) Der Entleiher achtet darauf, dass die Federwiege ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.

(3) Am Leihgegenstand dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.

(4) Die Reinigung der Federwiege wird vom Verleiher übernommen. Die Matratze darf nur chemisch gereinigt werden.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Mieter hat alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die bei der Übergabe der Mietsache vorgelegt werden bzw. auf der Mietsache verzeichnet sind, sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.

(6) Handelt es sich bei der Mietsache um Artikel für die Baby- und Kinderversorgung, sollte diese zum Wohle aller nur in Räumen genutzt werden, in denen nicht geraucht wird. Für Schäden, die an der Mietsache durch Rauch verursacht werden, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Tritt während der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auf, so ist der Mieter verpflichtet, Jennifer Jürgens hierüber gemäß § 536 c BGB unverzüglich zu informieren (z.B. durch Telefonanruf).

(8) Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund der Lieferung oder Nutzung der Mietsache geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Haftung bei Personen – und Sachschäden, die Dritten aus dem Gebrauch oder Nichtgebrauch der Mietsache entstehen können.

(9) Eine Überlassung der Mietsache an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist ohne schriftliche Erlaubnis der Vermieterin nicht gestattet.

(10) Im Falle eines Umzugs ist der Mieter verpflichtet Jennys Federwiegenverleih dieses unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, unter Angabe der neuen Adresse mitzuteilen. 


Haftung des Vermieters

(1) Jennys Federwiegenverleih wird dem Mieter unverzüglich nach Erhalt der Mängelanzeige nach seiner Wahl eine mangelfreie Ware für die vereinbarte Mietzeit zukommen lassen oder dem Mieter, im Falle der Geltendmachung einer Mietminderung, den aufgrund der Mietminderung zu viel gezahlten Betrag herausgeben.

(2) Jennys Federwiegenverleih haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Mieter Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter von Jennifer Jürgens oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Jennifer Jürgens keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für die Verletzung von Nebenleistungspflichten mit Ausnahme von vorvertraglichen Nebenleistungspflichten haftet Jennifer Jürgens nicht bei leichter Fahrlässigkeit.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(4) Hat Jennys Federwiegenverleih einen eingetretenen Lieferverzug zu vertreten, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur ersetzt werden, wenn Jennys Federwiegenverleih, dessen gesetzlichen Vertretern oder dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

 
Grundlegende Bestimmungen

 

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter Jennys Federwiegenverleih über die Internetseite https://www.federwiege-mieten.com schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

 

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. 

 

Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

 

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.